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- Recht & Gesetz -
In dieser Rubrik finden Sie Seiten zu den folgenden Themen:
Recht, Gesetz, Urteile, Anwalt, Notar, Abmahnung, Abmahner, Abmahnanwalt...
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| Die Steffen Rechtsanwaltsgesellschaft in Bocholt bietet rechtliche Beratung und Interessenvertretung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sanierung / Insolvenzrecht, Steuerrecht / Steuerstrafrecht, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. | Datum des Eintrages: 31.08.2010, 09:23 Uhr | |
| Im Anwalt Verzeichnis kann man einfach nach einem Anwalt suchen. Über ein Rechtsgebiet bzw. Fachgebiet oder über eine Deutschlandkarte kann ein Anwalt gefunden werden. Alle Anwälte haben Ihren Kanzleisitz in Deutschland und jeder Eintrag hat ausführliche Kontaktdaten. | Datum des Eintrages: 05.08.2010, 02:17 Uhr | |
| Rechtsanwalt und Fachanwalt im Bereich Baurecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Versicherungsrecht u.a.; Bensheim, Frankfurt. Ein Netzwerk von Rechtsanwälten mit unterschiedlichen Schwerpunkten. | Datum des Eintrages: 31.07.2010, 02:05 Uhr | |
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| | Datum des Eintrages: 27.07.2010, 17:56 Uhr | |
| Die Scientology Kirche bekräftigte ihre Verpflichtung gegenüber dem Schutz der Menschenrechte als einem notwendigen Bestandteil und einer Voraussetzung für jegliche menschliche Gemeinschaft
Die Scientology Kirche Deutschland verabschiedete bereits im April 2008 die Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie. Somit sind in allen deutschen Scientology Kirchen diese Grundsätze in den Satzungen der Kirchen verankert.
L. Ron Hubbard erkannte schon in frühen Jahren, dass Menschenrechte und Demokratie für eine funktionierende Ordnung eines Landes notwendig sind. Er schrieb auch, dass er die Demokratie als die vernünftigste Regierungsform ansehe und Menschenrechte tatsächlich verwirklicht werden müssen.
Im Sinne von L. Ron Hubbard´s Streben beschloss die Kirchenratsversammlung in der Münchner Scientology Kirche am 20.04.2008 einvernehmlich die Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie. Diese Erklärung wurde in die jeweiligen Satzungen aufgenommen und ist für alle deutschen Scientology Kirchen und Missionen verbindlich.
Weitere Einzelheiten wurden mit in die Satzung aufgenommen bzw. angepasst, um die Ziele der Scientology Religion für jedermann verständlicher zu machen. Das Ziel der Scientology Kirche ist somit die spirituelle Befreiung des Einzelnen. Scientology wendet sich daher in ihrer Missionierung und der Verbreitung ihrer Lehre nur an den einzelnen Menschen mit dem alleinigen Ziel seiner spirituellen Erlösung und Vervollkommnung verbunden mit der Befreiung aus dem endlosen Kreislauf von Geburt und Tod.
Dieses Bestreben um das spirituelle Überleben der Menschheit beginnt bei dem einzelnen Menschen und beinhaltet als notwendigen Bestandteil auch karitative Tätigkeiten, die wiederum dem Einzelnen helfen. Denn die erste Menschenpflicht ist die Pflicht, seinem Nächsten zu helfen.
Das Glaubensbekenntnis der Kirche geht von dem Glaubensgrundsatz aus, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist und dass deshalb alle Menschen unabhängig von ihrer Rasse, Hautfarbe und Überzeugung mit gleichen unveräußerlichen Rechten geschaffen sind. Die Erreichung spiritueller Freiheit ist nur möglich in einer Welt, wo die Menschenrechte vollständig beachtet und gelebt werden.
Angesichts des damaligen 60-jährigen Jubiläums der Internationalen Erklärung für Menschenrechte bekräftigte die Scientology Kirche ihre Verpflichtung gegenüber dem Schutz der Menschenrechte als einem notwendigen Bestandteil und einer Voraussetzung für jegliche menschliche Gemeinschaft aufbauend auf dem Pluralismus religiöser Überzeugungen, Ideen und Kulturen. Gleichzeitig sollen mit dieser Grundsatzerklärung jegliche Missverständnisse verbindlich für alle Zukunft ausgeräumt werden.
Weitere Informationen:
Pressedienst der SK Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, www.skb-pressedienst.de | | Datum des Eintrages: 13.07.2010, 20:42 Uhr | |
| Die Scientology Kirche bekräftigte ihre Verpflichtung gegenüber dem Schutz der Menschenrechte als einem notwendigen Bestandteil und einer Voraussetzung für jegliche menschliche Gemeinschaft
Die Scientology Kirche Deutschland verabschiedete bereits im April 2008 die Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie. Somit sind in allen deutschen Scientology Kirchen diese Grundsätze in den Satzungen der Kirchen verankert.
L. Ron Hubbard erkannte schon in frühen Jahren, dass Menschenrechte und Demokratie für eine funktionierende Ordnung eines Landes notwendig sind. Er schrieb auch, dass er die Demokratie als die vernünftigste Regierungsform ansehe und Menschenrechte tatsächlich verwirklicht werden müssen.
Im Sinne von L. Ron Hubbard´s Streben beschloss die Kirchenratsversammlung in der Münchner Scientology Kirche am 20.04.2008 einvernehmlich die Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie. Diese Erklärung wurde in die jeweiligen Satzungen aufgenommen und ist für alle deutschen Scientology Kirchen und Missionen verbindlich.
Weitere Einzelheiten wurden mit in die Satzung aufgenommen bzw. angepasst, um die Ziele der Scientology Religion für jedermann verständlicher zu machen. Das Ziel der Scientology Kirche ist somit die spirituelle Befreiung des Einzelnen. Scientology wendet sich daher in ihrer Missionierung und der Verbreitung ihrer Lehre nur an den einzelnen Menschen mit dem alleinigen Ziel seiner spirituellen Erlösung und Vervollkommnung verbunden mit der Befreiung aus dem endlosen Kreislauf von Geburt und Tod.
Dieses Bestreben um das spirituelle Überleben der Menschheit beginnt bei dem einzelnen Menschen und beinhaltet als notwendigen Bestandteil auch karitative Tätigkeiten, die wiederum dem Einzelnen helfen. Denn die erste Menschenpflicht ist die Pflicht, seinem Nächsten zu helfen.
Das Glaubensbekenntnis der Kirche geht von dem Glaubensgrundsatz aus, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist und dass deshalb alle Menschen unabhängig von ihrer Rasse, Hautfarbe und Überzeugung mit gleichen unveräußerlichen Rechten geschaffen sind. Die Erreichung spiritueller Freiheit ist nur möglich in einer Welt, wo die Menschenrechte vollständig beachtet und gelebt werden.
Angesichts des damaligen 60-jährigen Jubiläums der Internationalen Erklärung für Menschenrechte bekräftigte die Scientology Kirche ihre Verpflichtung gegenüber dem Schutz der Menschenrechte als einem notwendigen Bestandteil und einer Voraussetzung für jegliche menschliche Gemeinschaft aufbauend auf dem Pluralismus religiöser Überzeugungen, Ideen und Kulturen. Gleichzeitig sollen mit dieser Grundsatzerklärung jegliche Missverständnisse verbindlich für alle Zukunft ausgeräumt werden.
Weitere Informationen:
Pressedienst der SK Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, www.skb-pressedienst.de | | Datum des Eintrages: 13.07.2010, 20:41 Uhr | |
| Brian Thomas Mettenbrink wurde am Montag den 24. Mai 2010 zu 12 Monaten Gefängnis und 20.000 Dollar (ca. 16.000 EUR) als Schadenswiedergutmachung verurteilt. Er hatte gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Internet-Untergrundgruppe Anonymous die Internetseiten der Religionsgemeinschaft Scientology lahmgelegt.
In Los Angeles wurde Brian Mettenbrink am 24. Mai 2010 wegen eines Cyberangriffs vom Januar 2008 auf die Scientology-Seite scientology.org nun zu 12 Monaten Haftstrafe verurteilt (CR Nr. 09-1149-GAF). Mettenbrink wurde außerdem zu einer Schadenswiedergutmachung von 20.000 Dollar (ca. 16.000 Euro) verurteilt und zu Bewährungsauflagen nach seiner verbüßten Haftstrafe.
Das Bundesgericht in Los Angeles konnte dem Scientology-Hacker, der Mitglied der Aktivistengruppe Anonymous ist, nachweisen, dass die Cyber-Attacke vom Januar 2008 Züge eines Hassverbrechens aufwies. Mettenbrink hatte sich bereits im Februar für schuldig bekannt, vor zwei Jahren in gesetzeswidriger Weise in geschützte Computersysteme eingedrungen zu sein. Zusammen mit anderen Mitgliedern der Hackergruppe Anonymous legte er mehrere Internetseiten der Scientology Kirche lahm.
Die angegriffene Webseite der Scientology Kirche ist die zentrale Informations-Website weltweit. Gemäß der US-Bundesanwaltschaft handelte Mettenbrink in böser Absicht, um der Scientology Kirche International vorsätzlich einen Schaden zuzufügen. Der Staatsanwalt vom Department of Justice erklärte: "Unsere freie Gesellschaft wird nicht mehr funktionieren, wenn böswillige Angriffe von ein paar wenigen auf Einzelne nur wegen Ihrer religiösen Überzeugungen verübt werden könnten."
Richter Fees stellte fest, dass die festgestellten Handlungen rein aus Hass erfolgten, mit dem Ziel einer religiösen Vereinigung zu schaden. Der Richter ordnete an, dass nach der verbüßten Haftstrafe eine Bewährungsauflage folgen müsse und Mettenbrink sich nicht näher als bis auf 100 Yards an eine Scientology Kirche heranbewegen darf. Richter Fees erklärte weiterhin, dass die "Natur und Umstände ernst sind", und dass das angesetzte Strafmaß für Mettenbrink "dem Schutz der Öffentlichkeit" vor weiteren strafbaren Handlungen dient.
Mettenbrink ist nun das zweite Anonymous-Mitglied in den USA, das in den letzten sieben Monaten für den rechtswidrigen Cyberangriff vom Januar 2008 auf die Scientology Websiten verurteilt wird. Im November 2009 wurde bereits Dimitry Guzner aus New Jersey zu einer 366-tägigen Haftstrafe und einer Bewährungsauflage von zwei Jahren verurteilt. Guzner muss Schadensersatz in Höhe von 37.500 Dollar (ca. 30.000 Euro) an die Scientology Kirche leisten. Das Department of Justice erklärte unter anderem in einer Pressemeldung: "Nach den kriminalpolizeilichen Informationen im US-District Los Angeles hat Guzner sich offiziell als Mitglied der Untergrundorganisation ´Anonymous` bezeichnet und gestanden, die Angriffe in deren Namen ausgeführt zu haben."
| | Datum des Eintrages: 04.06.2010, 20:53 Uhr | |
| ADVOSCHEIDUNG.de: Sie und Ihr Ehepartner leben ein Jahr getrennt und sind sich einig, dass Sie geschieden werden wollen und es gibt keine Streitigkeiten über Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, gemeinsame Wohnung und den Hausrat? Wenn Sie diese Frage uneingeschränkt mit ja beantworten können, bietet Ihnen die "Scheidung Online" die Möglichkeit, bequem und schnell den Scheidungsantrag für Ihre einvernehmliche Scheidung bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einreichen zu lassen. | | Datum des Eintrages: 02.06.2010, 08:42 Uhr | |
| Jeder Mandat findet bei Knarr & Knopp immer seinen mit den besonderen Gegebenheiten vertrauten und alleinverantwortlichen Ansprechpartner. Es ist das Bestreben von Knarr & Knopp, den Ansprüchen ihrer Mandanten durch eine qualitativ hochwertige und persönliche Betreuung zu genügen und deren Interssen optimal zu vertreten. Und zwar als Rechtsanwalt, Fachanwalt und/oder Notar.
| | Datum des Eintrages: 11.05.2010, 15:57 Uhr | |
| Der Notar Dr. Stefan Zimmermann hilft Ihnen bei notariellen Fragen. | Datum des Eintrages: 29.04.2010, 17:12 Uhr | |
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